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Patentschutz   -   Schutz des geistigen Eigentums

 

 

Die ersten Korkenzieher-Patente

Der Schutz geistigen Eigentums begleitet die Entwicklung der Technik seit der Antike. Während aus dieser frühen Zeit nur einzelne Hinweise zu diesem Thema vorhanden sind, gibt es ab dem 13. Jahrhundert aus vielen Ländern Europas gut dokumentierte Fälle für die Erteilung von Schutzrechten (Privilegien) zur wirtschaftlichen Verwertung von Erfindungen. Eine sehr umfangreiche und spannend zu lesende Sammlung der historischen Entwicklung der Schutzrechte auf der ganzen Welt hat Wolfgang Pfaller auf seinen Webseiten veröffentlicht: http://www.wolfgang-pfaller.de/

 

Das weltweit erste Patent für Korkenzieher wurde in England am 24. August 1795 Reverent Samuel Henshall erteilt.

 

In Deutschland gibt es das Reichspatentamt seit 1877. Der erste Korkenzieher war Patent Nr. 16, registriert für Benjamin Loew aus Tilsit am 3. Juli 1877. Vor dieser Zeit gab es in den deutschen Staaten Musterschutz-Eintragungen, für die häufig die Amtsgerichte zuständig waren.

 

Das erste von Heinrich Erhardt um 1868 erfundene und an Georg Reißmann verkauft deutsche Korkenzieherpatent, eine Spindelschraube mit Drehhülse ohne Kippnase, konnte bisher in den Archiven nicht gefunden werden.

 

Deutsche und europäische Patente sind hier einsehbar.